Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und Verträge zwischen
Robin Henderson
c/o Gulde Records
Friedhofstraße 14
71554 Weissach im Tal
(nachfolgend „Auftragnehmer")
und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") im Zusammenhang mit der Buchung von Live-Musikauftritten, freier Trauung, Trauredengestaltung und weiteren damit verbundenen Dienstleistungen über www.heiraten-mit-robin.de.
Eine Buchungsanfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail) durch den Auftragnehmer zustande.
Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber gleichzeitig, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Die Anzahlung dient als Reservierungsgebühr und sichert den Termin verbindlich.
Restzahlung: Der verbleibende Betrag ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin per Überweisung zu begleichen, sofern nicht abweichend vereinbart.
Fahrtkosten werden ab einer einfachen Fahrstrecke von mehr als 50 km mit 0,30 € / km berechnet.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer. Es gelten folgende Stornogebühren:
Die bereits geleistete Anzahlung wird auf etwaige Stornogebühren angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Terminänderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Terminverlegung besteht nicht. Bei einvernehmlicher Terminverlegung auf einen anderen Zeitraum werden keine Stornogebühren erhoben, sofern der neue Termin verfügbar ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen professionell und pünktlich zu erbringen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass folgende Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort erfüllt sind:
Kann der Auftragnehmer den Auftritt aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemie, behördliche Verbote, schwere Erkrankung) nicht durchführen, entfällt die Vergütungspflicht des Auftraggebers. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Der Auftragnehmer ist bemüht, im Fall unverschuldeter Verhinderung unverzüglich zu informieren und nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzperson zu vermitteln. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder durch unzureichende Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort am Equipment des Auftragnehmers entstehen.
Foto- und Videoaufnahmen des Auftritts durch den Auftraggeber für private Zwecke sind gestattet. Die Verwendung von Aufnahmen für kommerzielle Zwecke, Werbung oder soziale Medien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf Auftrittsmaterial (Fotos, Videos) für eigene Werbezwecke verwenden, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: Mai 2026